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Hier gibt es Fördermittel für Kleinkläranlagen

Die Förderung zum Kauf und Einbau von Kleinkläranlagen ist inzwischen in fast allen Bundesländern eingestellt worden.

Bürger von nachfolgend aufgeführten Bundesländern können eventuell noch in den Genuss einer Unterstützung kommen:

Sachsen-Anhalt
Hier gibt es leider keine Fördermittel in Form eines Zuschusses, aber wenigstens eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens "KLAR". Achtung, wie bei jedem Kredit wird auch hier die Bonität geprüft und ist Voraussetzung für die Bewilligung des Kredites!

Die Mindestdarlehenssumme beträgt 3.000 EUR, die maximale Darlehenssumme beträgt 25.000 EUR.
Der nominale Zinssatz beträgt 1,99% p.a. und wird über die gesamte Darlehenslaufzeit gewährt.
Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Tilgungsbeginn.
Das Darlehen wird ohne Sicherheiten gewährt.


Thüringen
Hier gibt es tatsächlich noch "echte" Fördermittel.
Die Förderhöhen belaufen sich auf:
- für Komplettanlagen 1.500 € Grundförderung bis 4 EW und für jeden weiteren EW 150 €
- für Nachrüstungen 750 € Grundförderung bis 4 EW und für jeden weiteren EW 100 €

Die entsprechende Richtlinie tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
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